Mann hängt in Baum und betreibt Baumpflege in Augsburg.

Beratung & Gutachten

Wir sind Ihr kompetenter Partner für Baumpflege.
Gerne beraten wir Sie in allen Belangen rund um Beratung und Gutachten.

UNSERE EXPERTISE
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Beratung & Gutachten

Beratung

Da jeder Baum eine individuelle Vorgehensweise erfordert, bieten wir unseren Kunden eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung vor Ort an. Gerne sind wir Ihnen bei der Planung und Vorbereitung behilflich oder übernehmen Anträge und Genehmigungen.

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung & Gutachten

Gutachten

Nach der Besichtigung Ihrer Bäume erstellen wir Ihnen als Gutachter schriftliche Zustandsberichte mit Maßnahmenempfehlungen oder Fachgutachten bezüglich der Vitalität oder Stand- und Bruchsicherheit.  Sie haben die Sicherheit, sich für die richtigen Maßnahmen zu entscheiden.

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Baumkataster

Da jeder Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich ist, ist es bei größeren Beständen sehr hilfreich, diese elektronisch zu erfassen. Bei der Ersterfassung bekommt jeder Baum eine fortlaufende Nummer und eine Position in einer elektronischen Karte.

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Seilklettertechnik

Bei der Seilklettertechnik handelt es sich bei richtiger Anwendung um eine absolut sichere und effektive Arbeitsweise. Diese ermöglicht oft erst den Zugang in den gesamten Kronenbereich oder hilft, kostenaufwendige Arbeitsgeräte, wie z.B. Hebebühnen einzusparen.

Die Seilklettertechnik dient im Wesentlichen dazu, mit Hilfe eines Kletterseiles jeden Punkt des Baumes unter ständiger Absturzsicherung zu erreichen. Hierfür wird vom Boden aus ein Seil in der Baumkrone eingebaut. An diesem Seil kann der Kletterer dann unabhängig von der Beastung aufsteigen und einem Pendel ähnlich die gesamte Baumkrone bis in den Feinastbereich hinaus bearbeiten.

Von den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen wurde die Seilklettertechnik seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur Baumarbeit zugelassen. Diese sind u.a.:

  • Ersthelferausbildung
  • Fachkundelehrgänge
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Theorie- und Praxislehrgänge mit Prüfungen

Sämtliche seilunterstützten Arbeiten dürfen nur von mindestens 2 in der Seilklettertechnik ausgebildeten und vollständig ausgerüsteten Personen durchgeführt werden. Dies gewährleistet, dass jederzeit für Erste Hilfe und Rettung im und am Baum gesorgt werden kann.

§ 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers

„Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz […] Folge […] mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer […] die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.“