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Seilklettertechnik
Bei der Seilklettertechnik handelt es sich bei richtiger Anwendung um eine absolut sichere und effektive Arbeitsweise. Diese ermöglicht oft erst den Zugang in den gesamten Kronenbereich oder hilft, kostenaufwendige Arbeitsgeräte, wie z.B. Hebebühnen einzusparen.
Die Seilklettertechnik dient im Wesentlichen dazu, mit Hilfe eines Kletterseiles jeden Punkt des Baumes unter ständiger Absturzsicherung zu erreichen. Hierfür wird vom Boden aus ein Seil in der Baumkrone eingebaut. An diesem Seil kann der Kletterer dann unabhängig von der Beastung aufsteigen und einem Pendel ähnlich die gesamte Baumkrone bis in den Feinastbereich hinaus bearbeiten.
Von den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen wurde die Seilklettertechnik seit einigen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zur Baumarbeit zugelassen. Diese sind u.a.:
Sämtliche seilunterstützten Arbeiten dürfen nur von mindestens 2 in der Seilklettertechnik ausgebildeten und vollständig ausgerüsteten Personen durchgeführt werden. Dies gewährleistet, dass jederzeit für Erste Hilfe und Rettung im und am Baum gesorgt werden kann.
§ 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers
„Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz […] Folge […] mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer […] die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.“