Expertenwissen

Gesetzliche Anforderungen

Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen richten sich danach, was objektiv erforderlich und zumutbar ist.

Kriterien für Sicherungsmaßnahmen

Notwendige Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen sind nötig, um die Sicherheit im täglichen Leben zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind daran zu messen, was objektiv erforderlich, aber auch zumutbar ist.

  • Zustand des Baumes: Baumart, Alter, Wüchsigkeit, Schäden
  • Standort des Baumes: Straße, Wald, Parkplatz, Feld, Garten
  • Art des Verkehrs: Verkehrshäufigkeit und Verkehrswichtigkeit
  • Verkehrserwartung: mit welchen Gefahren muss gerechnet werden, Pflicht, sich selbst zu schützen
  • Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen: auch wirtschaftliche Zumutbarkeit von Baumkontrollen und Sicherungsmaßnahmen
  • Status des Verkehrssicherungspflichtigen hinsichtlich der Vorhersehbarkeit von Schäden: Behörde oder Privatperson
  • Umfang und Arten der Baumkontrolle

Häufigkeit und Zumutbarkeit der Baumkontrollen

Der Umfang und die Häufigkeit der Baumkontrollen und der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen richten sich nach den genannten Kriterien.

Grundsätzlich ist bei dem überwiegenden älteren Straßenbaumbestand eine Baumkontrolle in einem zeitlichen Abstand von sechs bis neun Monaten anzustreben.

Bei Jungbäumen bis ca. zum 15. Standjahr nach ihrer Pflanzung können Kontrollen alle 2–3 Jahre als ausreichend angesehen werden.

Bei erhöhter Gefährdung durch starken Schädigungsgrad des Baumes und höhere Frequentierung des Standortes sind auch mehr als zweimal jährlich Kontrollen möglich.

Die Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen richtet sich auch nach der Leistungsfähigkeit des Verkehrssicherungspflichtigen.

Nach dem BGH besteht die Verkehrssicherungspflicht nicht uneingeschränkt, sondern unter dem Vorbehalt des Zumutbaren.

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