Gerichtsurteile zur Verkehrssicherungspflicht
Starke Stürme mit Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume lassen immer wieder die Frage stellen, wer für die Schäden haftet.
Nach gerichtlichen Entscheidungen ist grundsätzlich eine äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung erforderlich. Weitergehende Maßnahmen sind nur bei verdächtigen Umständen notwendig.
Auf der bestehenden Seite werden dazu unter anderem gerichtliche Entscheidungen wie OLG Köln, OLG Hamm und LG Ulm genannt.
Straßenbäume müssen hinsichtlich der Verkehrssicherheit besonders sorgfältig kontrolliert werden.
Grundsatzurteil
Erforderlich ist eine periodische äußere visuelle Kontrolle. Die Häufigkeit hängt von Alter, Zustand und Publikumsverkehr ab.
Ältere Bäume sind gegebenenfalls zweimal jährlich zu kontrollieren. Eine detaillierte Untersuchung ist erforderlich, wenn erkennbare Schadenssymptome vorliegen.
Auf der bestehenden Seite wird hierzu das BGH-Grundsatzurteil Karlsruhe 1965 genannt.
§ 836 BGB Haftung des Grundstücksbesitzers
Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz Folge mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.